Hundehaltung und Hundeverhalten
Hunde in Mietwohnungen - was ist erlaubt?
Für die meisten Hundehalter ist ihr vierbeiniger Schützling genauso wichtig wie ein Familienmitglied. Sie müssen bei der Wahl ihrer Wohnung immer auch das Wohl des Hundes berücksichtigen. Wer sich also nach einer Mietwohnung umschaut, wird immer wieder feststellen, dass einige Vermieter partout keine Hunde in ihrem Haus wünschen. Doch ist es überhaupt erlaubt, die Haltung eines Hundes zu untersagen?
Gesetzlichen Rahmenbedingungen
Die Gesetzeslage in Österreich erlaubt eine Tierhaltung in einem üblichen Ausmaß in Mietwohnungen grundsätzlich. Das bedeutet, dass jeder, der einen Mietvertrag unterschreibt, in dem das Thema keine Erwähnung findet, auch keine Probleme zu erwarten hat. Jeder Hundehalter sollte seinen Mietvertrag gründlich auf etwaige Sonderklauseln überprüfen.
Hunde zählen zu den „üblichen“ Haustieren. Ihre Haltung ist also unproblematisch – vorausgesetzt, das Tier stört die Nachbarn nicht. Ständiges Bellen (siehe auch: Einem Hund das Bellen abgewöhnen), Schmutz, Hundehaare und Kot im Stiegenhaus sind jedoch eindeutige Störfaktoren, die Nachbarn dazu bringen können, sich über den Hund und dessen Halter zu beschweren.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Vermieter die Hundehaltung untersagen. Der Vermieter hat die Möglichkeit, eine Einzelvereinbarung in den Mietvertrag zu integrieren und festzulegen, dass die Haltung eines Hundes sein Einverständnis erfordert. Verweigert er die Zustimmung, ist er dazu angehalten, diese Ablehnung sachlich zu begründen. Häufig ist dies der Fall, wenn es um die Haltung sogenannter „Kampfhunde“ geht, von denen scheinbar oder tatsächlich eine Gefährdung der anderen Hausbewohner ausgeht.
Hat der Vermieter jedoch einmal sein Einverständnis gegeben, kann er es nicht mehr zurücknehmen. Er kann allerdings vom Hundehalter verlangen, Beeinträchtigungen der Hausgemeinschaft durch den Hund zu unterbinden.
Zieht ein zweiter oder ein größerer Hund in die Mietwohnung ein, nachdem lediglich die Zustimmung zur Haltung eines kleineren Tieres vorlag, ist es wichtig, den Vermieter erneut um sein Einverständnis zu bitten. Eine gute Zusammenfassung aller wichtigen Informationen zum Thema Haustierhaltung findet sich in diesem Immobilien-Ratgeber.
Lieber freundlich verhandeln als vor Gericht ziehen
Nicht alle Vermieter sind Tierliebhaber. Und viele Menschen haben Vorurteile gegenüber Hunden. Doch auch wenn solche Begegnungen bisweilen wenig freundlich ablaufen, ist es wichtig, das Gespräch zu suchen. Ein Rechtsstreit ist immer teuer und nervenaufreibend. Wer mit dem Vermieter oder den Nachbarn spricht und um Verständnis wirbt, hat gute Chancen, die Angelegenheit in seinem Interesse und dem des Hundes zu klären.
Artgerechte Unterbringung
Mieter, die einen Hund halten möchten, sollten sich zuallererst fragen, ob in der betreffenden Wohnung eine artgerechte Tierhaltung überhaupt möglich ist. Hunde müssen regelmäßig zum Gassigehen geführt werden, verlieren Haare und verunreinigen gelegentlich den Fußboden – ganz besonders, wenn es sich um sehr junge Tiere handelt. Was man zum Thema Hundehaare in der Wohnung wissen sollte, kann hier nachgelesen werden. Über die genauen Anforderungen an die Haltung von Hunden in Wohnungen und geschlossenen Räumen, kann man sich in der Tierhalteverordnung informieren.
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