Hundehaltung und Hundeverhalten
Hundeführerschein in Wien
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Seit 2006 gibt es in Wien bereits den freiwilligen Hundeführerschein. Der Hundehalter muss zeigen, dass er mit dem eigenen Hund richtig umgehen kann. Dabei sollten die Großstadttauglichkeit und die Sozialverträglichkeit von Hunden gefördert werden.
Seit Juli 2010 ist in Wien der verpflichtende Hundeführerschein für so genannte Kampfhunde in Kraft. Hundehalter mit hundeführscheinpflichtigen Hunden müssen eine Hundeführscheinprüfung absolvieren. Der Hundeführerschein soll bescheinigen, dass der Besitzer mit seinem Hund in Alltagssituationen insbesondere bei der Begegnung mit anderen Hunden und Personen gut klarkommt.
Derzeit gelten folgende Hunde als hundeführscheinpflichtig:
- Bullterrier,
- Staffordshire Terrier
- Bullterrier,
- American Staffordshire Terrier,
- Mastino Napoletano,
- Mastin Espanol,
- Fila Brasileiro,
- Mastiff, Bullmastiff,
- Tosa Inu,
- Pit Bull Terrier,
- Rottweiler,
- Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff)
Der Hundeführerschein muss innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung absolviert werden. Das Mindestalter der Hunde liegt bei 6 Monaten zum Zeitpunkt der Prüfung. Der Hundehalter muss mindestens 16 Jahre alt sein. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt beim Veterinäramt der Stadt Wien (MA 60).
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil und einem praktischen Teil, bei dem der Umgang mit dem Hund, sein Gehorsam und die Bewältigung von städtischen Alltagssituationen geprüft werden.
Lernunterlagen und eine Liste der Prüfer/innen können unter www.tiere.wien.at downgeloadet werden.
Einen Online-Test über den theoretischen Teil der Hundeführerscheinprüfung gibt es unter www.hundefuehrschein.info.
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