Neues und Kurioses
Gut vorbereitet für den Urlaub mit Hund
24.07.2017
Wien (OTS)
Um bei einem Unfall gut gesichert zu sein, legt der Mensch den Sicherheitsgurt an. Bei der Sicherung von Hunden gibt es verschiedene Möglichkeiten: Ganz gleich ob man seinen vierbeinigen Freund mit einer Transportbox sichert, mit einem Brustgurt fixiert, oder ein spezielles Hundenetz verwendet, wichtig dabei ist, dass der sichere Betrieb des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt und niemand gefährdet wird. Sollte ein Verstoß vorliegen, reicht der Strafrahmen bis zu 5.000 Euro und darüber hinaus können laut Tierhalterhaftungsbestimmungen auch zivilrechtliche Haftungsfolgen anschließen.
Neben rechtlichen Folgen kann ein ungesicherter Hund im Fahrzeug zu gefährlichen Situationen führen. Das Tier kann bei einer Notbremsung zum regelrechten „Wurfgeschoss“ werden und auch ein plötzliches „ins Lenkradspringen“ ist nicht auszuschließen. Spezielle Hundegurte eignen sich besonders für kleinere Hunde; Netze bzw. Gitter hingegen für größere Tiere.
Auch die Transportbox ist eine alternative Beförderungsvariante. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass es im Falle eines Unfalls zu keinen Rettungsbehinderungen kommt – sofern die Box zuvor richtig montiert und gesichert wurde. Zusätzlich muss auch eine tiergerechte Sicherung berücksichtigt werden! Dabei gilt es die Qualitäts-Prüfzeichen am Hunderückhaltesystem zu kontrollieren.
Tipps für eine angenehme Reise:
- Vor Reisebeginn das Autofahren immer wieder mit dem Hund üben – dies vermindert Stress und gewöhnt das Tier frühzeitig ans Reisen.
- Um Langeweile vorzubeugen – Kauknochen oder Lieblingsspielzeug nicht vergessen, auch Tiere mögen Zeitvertreib.
- Falls vorhanden, Klimaanlage einschalten. Achtung! Das Tier aber nie der direkten Zugluft aussetzen.
- Alle drei bis vier Stunden eine kurze Pause zum Vertreten für Tier und Mensch einplanen.
- Das Tier NIEMALS alleine im Auto lassen!
- Darauf achten, dass immer ausreichend Wasser vorhanden ist.
Nun sollte einer schönen und entspannten Urlaubsreise nichts mehr im Wege stehen. Doch wie steht es mit den Einreisebestimmungen für das jeweilige Urlaubsland? Der ARBÖ hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Grundsätzlich sollte auf die unterschiedlichen Einreisebestimmungen zwischen EU-Mitgliedsstatten und Nicht- EU-Mitgliedstaaten geachtet werden. Für EU-Länder gilt: Es dürfen nur gesunde Tiere transportiert werden und Welpen müssen ein Mindestalter von acht Wochen erreicht haben.
Weitere Einreisebestimmungen für EU-Länder:
- Heimtierausweis (pet passport) mit gültigen Impfnachweis
- Gültige Tollwutimpfung
- Chip-Kennzeichnung
- Maulkorb- und Leine sind mitzuführen
Die Einreisebestimmungen für Nicht-EU-Länder sind individuell und für jedes Land sehr spezifisch. Hier ist es unbedingt erforderlich die jeweilige Botschaft des Landes vor Antritt der Reise zu kontaktieren, um die gewünschten Informationen aktuell zu erhalten.
Weitere Informationen: Mit dem Hund auf Urlaub
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