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Wien: Schwerpunktkontrollen in Sachen Hundehaltung

09.11.2012

Wien (OTS)

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Mehrmals jährlich führt die Wiener Polizei - in Kooperation mit der MA 60 - Veterinärdienste der Stadt Wien - Schwerpunktkontrollen in Sachen Hundehaltung in Wien durch. Die heurige Herbst-Aktion startete heute im Kongresspark in Ottakring und läuft zwei Wochen. Dabei werden die Hundehalterinnen und Hundehalter verstärkt an ihre Verpflichtungen erinnert: "Der Großteil der Hundehalter hält sich bereits an die gesetzlichen Regelungen. Uns ist das friedliche Miteinander von Mensch und Hund in der Stadt ein zentrales Anliegen und dieses Miteinander funktioniert eben nur, wenn sich alle an die Spielregeln halten." so Tierschutzstadträtin Ulli Sima.

Im Zentrum stehen in den nächsten beiden Wochen wieder die Leinen- bzw. Maulkorbpflicht, aber auch das Chippen wird kontrolliert. Inkludiert sind bei den Kontrollen auch wieder die Pflichten der Kampfhundehalter. Bislang haben 4.684 BesitzerInnen von so genannten Kampfhunden die Prüfung zum Hundeführschein positiv absolviert, die Abwicklung läuft absolut problemlos. Die Regelungen zum verpflichtenden Hundeführschein kontrolliert die Polizei das ganze Jahr über streng.

Für alle Hunde: Leinen- oder Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten

In Wien müssen Hunde an öffentlichen Orten - das sind etwa Straßen und Plätze, aber auch öffentlich zugängliche Teile von Häusern, Höfen oder Lokalen - einen Beißkorb tragen oder an der Leine geführt werden. In öffentlich zugänglichen Parks und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde immer an die Leine. Maulkorbpflicht herrscht an öffentlichen Orten, wo "üblicherweise" viele Menschen anzutreffen sind, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Restaurants oder bei Veranstaltungen.

Auch Sauberkeitsspielregeln müssen eingehalten werden

Zum konfliktfreien Miteinander in der Großstadt gehört auch die Einhaltung der Sauberkeitsspielregeln. "Wir haben das Angebot an die Hundebesitzer enorm ausgebaut, es gibt mittlerweile 2.958 Sackerlautomaten mit 20 Mio. Gratis-Sackerl im Jahr", betont Tierschutzstadträtin Ulli Sima. Kontrolliert wird von den WasteWatchern, die bei Missachtung ein Organmandat von EUR 36,-- ausstellen oder auch Anzeigen erstatten können. Der Großteil der Hundebesitzer hält sich bereits an die Sauberkeitsspielregeln, täglich landen 47.200 gefüllte Sackerl in den Wiener Mistkübeln.

Chippflicht seit 1. Jänner 2010 - kostenloses Eintragungs-Service der MA 60

Seit 1. Jänner 2010 müssen alle in Österreich gehaltenen Hunde mit einem elektronisch ablesbaren Mikrochip gekennzeichnet sein. Mit dem Chip können die HalterInnen entlaufener, ausgesetzter oder zurückgelassener Hunde schneller gefunden werden. Der Chip enthält eine 15-stellige unverwechselbare Nummer, die in eine bundeseinheitliche Datenbank eingetragen werden muss. Die Implantation wird vom Tierarzt durchgeführt. Die Eintragung in diese Bundesdatenbank kann von den TierhalterInnen selbst vorgenommen werden oder es können die Daten von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, in Wien von der MA 60-Veterinärdienste und Tierschutz eingetragen werden. Man kann die Eintragung auch in einer der drei privaten Datenbanken (Animal Data, Petcard und IFTA) durchführen lassen, das ist allerdings kostenpflichtig. Diese müssen die Daten automatisch in die Heimtierdatenbank überspielen. In letzter Zeit kam es hier immer wieder zu Unregelmäßigkeiten und Verunsicherungen der Hundehalter. Die MA 60 unterstützt hier.

Die MA 60 benötigt für den Eintrag in die Datenbank ein ausgefülltes Registrierungsformular. Es kann bei in Wien gemeldeten Hunden telefonisch unter +43 1 4000-8060 oder per E-Mail: post@ma60.wien.gv.at bei der MA 60 bestellt werden. Die Eintragung wird dann von der MA 60 kostenfrei durchgeführt.

Offizielle Heimtierdatenbank: http://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/

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