Unterwegs und auf Urlaub im dem Hund
Urlaub mit Hund - Einreisebestimmungen beachten
Wien (OTS) / ÖAMTC
Beim Buchen des Urlaubs stehen viele Hundebesitzer Jahr für Jahr vor einer Herausforderung: Den Hund mitnehmen oder zuhause versorgen? Wer sich für ersteres entscheidet, für den haben die Experten des österreichischen Automobilclubs (ÖAMTC) hilfreiche Tipps zusammengefasst - angefangen bei der Wahl des Verkehrsmittels bis hin zu den oft sehr strengen Einreisebestimmungen bzw. Sonderregelungen innerhalb und außerhalb der EU.
Reisen mit Hund - Wahl des Verkehrsmittels
Weite Reisen sind ein Stressfaktor für jedes Tier. Daher ist es wichtig, dem Hund die Reise so angenehm wie möglich zu gestalten. Das beginnt bereits bei der Wahl des Verkehrsmittels: "Das Auto ist sicherlich das rücksichtsvollste Verkehrsmittel, wenn man mit Hund verreist", so die ÖAMTC-Expertin. "Denn wer selbst fährt, kann individuell Pausen einlegen." Bei längeren Autofahrten mit dem Hund sollte man ein paar Dinge beachten: "Hitze und Stau machen auch jeden Vierbeinern zu schaffen. Im Sommer sind deshalb Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung und ein ausreichender Wasservorrat unerlässlich", erklärt Riedl. Außerdem ist die richtige Sicherung des Hundes wichtig. Hundereiseboxen haben sich im Crashtest als sicherste Variante für größere Hunde erwiesen. Eine weitere Möglichkeit sind spezielle Gurte, die am Brustgeschirr befestigt werden.
Alternativ zum Auto kann man Hunde auch im Zug oder Flugzeug mitnehmen. Bei Bahnreisen gibt es häufig eigene Transportvorschriften für Hunde, die man sich vorab durchsehen sollte. Bei Flugreisen gibt es zwei Möglichkeiten: Kleinere Tiere dürfen mit in die Passagierkabine, jedoch nur in einem verschlossenen Transportbehälter, dessen erlaubte Maße und Gewicht von der Airline festgelegt sind. Größere Hunde werden hingegen in einem Container im Frachtraum transportiert. In jedem Fall müssen tierische Passagiere im Vorhinein bei der Fluglinie angemeldet werden.
EU-Reisen: Heimtierausweis einpacken, Welpen und Listenhunde zuhause lassen
Wer mit seinem Hund innerhalb der EU reist, muss den EU-Heimtierausweis mit sich führen. Diesen erhält man bei jedem Tierarzt. Darin ist u. a. vermerkt, dass das Tier gegen Tollwut geimpft und per Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet wurde. Entlaufene oder zurückgelassene Tiere können auf die Art leichter identifiziert werden. Finnland, Großbritannien, Irland, Malta und Norwegen verlangen zusätzlich zum Chip und zum EU-Heimtierausweis noch eine Bandwurm-Behandlung, die ein bis fünf Tage vor der Einreise durchgeführt werden muss.
Strengere Vorschriften gelten für so genannte Listen- bzw. Kampfhunde, wie zum Beispiel Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Einige Länder, wie Deutschland, Frankreich und Norwegen, haben Sonderregelungen oder verbieten die Einreise gänzlich. Ebenfalls nicht erlaubt ist die Mitnahme von Jungtieren unter zwölf Wochen in zahlreichen Ländern wie Deutschland, Italien, Norwegen, Finnland und Großbritannien.
EU-Ausland: Rigorose Bestimmungen für Einreise mit dem Hund
In einigen Nicht-EU-Ländern wie in Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino, der Schweiz und dem Vatikan muss ebenso wie bei Reisen innerhalb der EU der Heimtierausweis mitgeführt werden. Besonders streng halten es Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Russland und Serbien: "Hier muss ein veterinärmedizinisches Gesundheitszeugnis vorgelegt werden. Die Bestimmungen gelten auch dann, wenn man nur auf der Durchreise durch diese Länder ist", erläutert ÖAMTC-Touristikerin Dagmar Riedl.
Wer nach Mazedonien, Montenegro, Serbien, in die Türkei oder die Ukraine reist, sorgt am besten schon vor Reiseantritt für die Heimreise vor. Hundebesitzer sollten vor der Abreise in eines dieser Länder einen Bluttest auf Tollwut-Antikörper durchführen lassen. Denn ohne gültigen Testbericht kann es wiederum zu Problemen bei der Rückreise nach Österreich kommen. Der Bluttest muss nur einmal im Leben eines Tieres durchgeführt werden, sofern eine Immunisierung gegen Tollwut nachgewiesen wurde und der Vierbeiner regelmäßig Auffrischungsimpfungen erhält.
Details zu allen Einreisebestimmungen gibt es unter www.oeamtc.at/laenderinfo.
Informationen: ÖAMTC
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